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21.04.2012, 18:24 Uhr
Zur Sache: Fragenkatalog der Kreistagsfraktion an Landrat Eger

In Bezug auf die Vorwürfe und Beschuldigungen gegen Landrat Eger gilt die Unschuldsvermutung. Dieses hohe Rechtsgut ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie, das es zu bewahren gilt. Ebenso wichtig ist aber auch eine schnelle und umfassende Aufklärung. Die Beantwortung des von der Kreistagsfraktion der CDU vorgelegten Fragenkataloges ist ein wichtiger Schritt zur Klärung des Sachverhaltes. Die Gelegenheit hierzu ist in der nächsten Kreisausschuss-Sitzung am 23.4.2012 gegeben.
aktualisiert von Rolf Junkermann, 09.12.2014, 13:38 Uhr